In ihrer jüngsten Entscheidung vom 14. 7. 2006 hat die Europäische Kommission eine Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen institutionalisiert, die als EU-rechtliche Infrastruktur in den Entscheidungsprozess der Übernahme internationaler Rechnungslegungsstandards einzubinden ist. Die Entscheidung gibt Anlass, sich diesem aktuellen Themengebiet zu widmen und die für die Praxis entscheidende Frage zu stellen, ob das geltende Rechtsetzungsverfahren internationaler Rechnungslegungsstandards durch diesen Beschluss eine Veränderung erfährt.